Wer sich in einer Gemeinde mehr als drei Monate aufhält, muss sich bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Die Anmeldung muss persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen erfolgen. Folgende Dokumente sind bei der Anmeldung vorzuweisen:
- Heimatschein oder Heimatausweis
- Versichertenausweis AHV/IV
- Krankenversicherungskarte
- Familienbüchlein/Familienausweis (bei verheirateten Personen, Kindern)
Die Gebühren für den Niederlassungsausweis betragen Fr. 20.00 und sind bar bei der Anmeldung zu bezahlen.